Qualität im Dienste behinderter Menschen

Im Rahmen des politischen Programmes zur Erleichterung der Urlaubs- und der Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung hat das Staatssekretariat für Fremdenverkehr gemeinsam mit den Tourismusbetrieben und den Behindertenverbänden eine „Qualitätscharta“ für den Empfang behinderter Menschen ins Leben gerufen.

Ziel dieses Tourismuslabels ist es:

. eine zuverlässige, verständliche und neutrale Information über die Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten und Fremdenverkehrsbetrieben zu liefern, und dabei alle Arten der Behinderung zu berücksichtigen.
· ein entsprechend angepasstes Fremdenverkehrsangebot zu entwickeln, das in das allgemeine Angebot eingebunden wird.
· jenen Tourismusbetrieben einen Wettbewerbsvorteil angedeihen zu lassen, die diese Charta erfüllen.

Dieser Label ist für jene Kundschaft gedacht, die besondere Bedürfnisse an eine zuverlässige Informationsquelle über die Zugänglichkeit der Ferien- und Freizeitanlagen in Bezug auf 4 Arten der Behinderung stellt. Dieser Label kann für eine, zwei, drei oder vier Behinderungen (Bewegungseinschränkung, geistige Behinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung) verliehen werden. Jede dieser Behinderungen ist durch ein gesondertes Piktogramm gekennzeichnet:

Dieser Label wird für eine Dauer von fünf Jahren verliehen, und ist durch einen Nachtrag, nach erfolgter Kontrolle der Erfüllung der Zugänglichkeitskriterien, zu verlängern..